Wir übernehmen Krankenfahrten zu Arztterminen, Klinikaufenthalten, Reha-Maßnahmen oder Therapien und sorgen dabei für eine sichere, pünktliche und angenehme Beförderung.
Für regelmäßige Dialyse-Termine bieten wir verlässliche und gut planbare Fahrten, damit Sie entspannt, pünktlich und ohne zusätzlichen Organisationsaufwand ankommen.
Wir begleiten Sie zuverlässig zu onkologischen Behandlungen und sorgen für eine ruhige, sichere Fahrt, die auf die besondere Situation und den nötigen Komfort abgestimmt ist.
Mit geeigneter Ausstattung und sicherem Einstieg ermöglichen wir Rollstuhlfahrten für Menschen mit eingeschränkter Mobilität – komfortabel, zuverlässig und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Bei uns stehen nicht nur Pünktlichkeit und Sicherheit im Mittelpunkt, sondern auch ein respektvoller und einfühlsamer Umgang. Ob regelmäßige Termine oder einzelne Fahrten – wir sorgen für verlässliche Abläufe, eine angenehme Beförderung und persönliche Unterstützung von Anfang bis Ankunft.

Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten grundsätzlich dann, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und mit einer Leistung der Krankenkasse zusammenhängt. Ob die Kosten übernommen werden, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und den Vorgaben der Krankentransport-Richtlinie.
In vielen Fällen ja. Eine Krankenfahrt wird in der Regel durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt verordnet, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Auf der Verordnung muss auch das passende Beförderungsmittel begründet sein.
Das kommt auf den Fall an. Für manche Fahrten ist vorab eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, insbesondere bei ambulanten Behandlungen. In bestimmten Ausnahmefällen ist keine vorherige Genehmigung nötig. Da sich das im Einzelfall unterscheiden kann, ist eine vorherige Rücksprache mit der Krankenkasse sinnvoll.
Krankenfahrten sind je nach Verordnung zum Beispiel zu Arztterminen, Krankenhausbehandlungen, Reha-Maßnahmen oder regelmäßig stattfindenden Therapien möglich. Auch Fahrten mit Taxi oder Mietwagen können verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig und nach den Richtlinien zulässig sind.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren müssen in vielen Fällen eine gesetzliche Zuzahlung leisten, sofern keine Befreiung vorliegt. Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich für das laufende Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Ja, wenn die medizinische Situation es erfordert und dies entsprechend verordnet ist, können auch geeignete Beförderungsmittel für Fahrgäste im Rollstuhl oder mit besonderem Unterstützungsbedarf genutzt werden. Auch eine Begleitperson kann in bestimmten Fällen berücksichtigt werden, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Eine Krankenbeförderung kann grundsätzlich von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung im Einzelfall medizinisch notwendig ist und andere Möglichkeiten wie öffentliche Verkehrsmittel oder ein privater Pkw nicht zumutbar sind.
Bei einer verordneten Krankenfahrt sollte die ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung vorliegen. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten muss diese vor Fahrtantritt an die Krankenkasse geschickt werden; bei genehmigungsfreien Fahrten kann die Verordnung direkt an das Transportunternehmen weitergegeben werden.